Behörden, Ämter und Sonstiges
Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Bürgerbüros
– Anmeldung des Wohnsitzes nach dem neuen Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde (dazu notwendig: persönliches Erscheinen beim KVR oder Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen mit Ausweis oder Reisepass und einer Wohnungsgeberbestätigung, diese kann hier heruntergeladen werden)
– Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (dazu notwendig: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage des Führungszeugnisses und aktuell 17 Euro)
Hier geht’s zum KVR München
Bundeszentralamt für Steuern und Finanzamt
Die von der Meldebehörde erfassten Daten gehen direkt an das Bundeszentralamt für Steuern, daraufhin verschickt dieses Ihre persönliche und immer gültige Steueridentifikationsnummer.
Hier geht’s zum Finanzamt München/Bayern.
Banken in Deutschland
Hier gehts zum Verbraucherportal mit einem Vergleich aller Banken
Ein Bankkonto können Sie erst nach der Anmeldung beim KVR eröffnen, Sie benötigen die Meldebestätigung
Deutsche Rentenversicherung und Krankenkassen
Die Sozialversicherungsnummer kann über die Krankenkasse beantragt werden oder der Arbeitgeber beantragt sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hier geht’s zur Deutschen Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen gibt es eine Vielzahl in Deutschland.
Hier geht’s zum Krankenkassen-Überblick
Ausländerbehörde
Freizügigkeitsbescheinigung etc.
Hier geht’s zur Ausländerbehörde München