Behörden

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Behörden, Ämter und Sonstiges

 


Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Bürgerbüros


– Anmeldung des Wohnsitzes nach dem neuen Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde (dazu notwendig: persönliches Erscheinen beim KVR  oder Bürgerbüro
innerhalb von zwei Wochen mit Ausweis oder Reisepass und  einer Wohnungsgeberbestätigung, diese kann hier heruntergeladen werden)
– Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (dazu notwendig: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage des Führungszeugnisses und aktuell 17 Euro)

Hier geht’s zum KVR München

 

Bundeszentralamt für Steuern und Finanzamt       


Die von der Meldebehörde erfassten Daten gehen direkt an  das Bundeszentralamt für Steuern,  daraufhin verschickt dieses Ihre persönliche und immer gültige Steueridentifikationsnummer

Hier geht’s zum Finanzamt München/Bayern.


Banken in Deutschland 

Hier gehts zum Verbraucherportal mit einem Vergleich aller Banken

Ein Bankkonto können Sie erst nach der Anmeldung beim KVR eröffnen, Sie benötigen die Meldebestätigung

 

Deutsche Rentenversicherung und Krankenkassen                                            


Die Sozialversicherungsnummer kann über die Krankenkasse beantragt werden oder der Arbeitgeber beantragt sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Hier geht’s zur Deutschen Rentenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen gibt es eine Vielzahl in Deutschland.
Hier geht’s zum Krankenkassen-Überblick


Ausländerbehörde


Freizügigkeitsbescheinigung etc.

Hier geht’s zur Ausländerbehörde München

 

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