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Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderhäuser

Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderhäuser

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Umfassende Informationen

Umfassende Informationen

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Kindertagesstätten in Bayern werden unter anderem nach der altersgemäßen Zusammensetzung der betreuten Kinder unterschieden, so gibt es Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderhäuser.

Das Verhältnis betreute Kinder zu Betreuern ist vorgeschrieben, ebenso das Verhältnis Erzieher (Fachkräfte) zu Kinderpfleger (Ergänzungskräfte).

Krippe

Hier werden Kinder von 0-3 Jahren in kleinen Gruppen von ca 10-12 Kindern von 2-3 Erzieherinnen bzw. Kinderpflegerinnen betreut.

Kindergarten

Hier werden Kinder ab 2 Jahren bis zum Schulbeginn (6-7 Jahre) in Gruppen von ca. 18-25 Kindern von 2-3 Erzieherinnen bzw. Kinderpflegerinnen betreut.

Hort

Hier werden Kinder im Grundschulalter (6-ca. 12 Jahre; 1.-4. Klasse) betreut. Die Gruppen sind größer im Verhältnis zu den Betreuern, ca. 20-25 Kinder mit 1-2 Betreuern. Die Betreuungszeit ist hauptsächlich am Nachmittag (nachschulische Betreuung)

Kinderhäuser

Kindertageseinrichtungen, in denen alle Altersstufen betreut werden, zumeist in getrennten Gruppen, teilweise zusammen.

Verwaltung

Die Träger übernehmen die Verwaltung, Finanzierung, Organisation und Leitung. Diese können Privatpersonen sein oder Gemeinden, Kirchen, Sozial- oder Wohlfahrtsverbände (z.B. Rotes Kreuz) oder auch Eltern, die sich als Elterninitiative bzw. Verein organisiert haben. Einige dieser Träger sind groß, haben also mehrere Einrichtungen, teilweise im ganzen Bundesgebiet, andere klein. Sie werden immer beim Träger angestellt.

Alltag

Öffnungs-bzw. Arbeitszeiten

Die meisten Kindertageseinrichtungen bieten Öffnungszeiten an, die in Abstimmung mit den Eltern, die ihre Kinder dort angemeldet haben, sowie mit den Mitarbeitern bzw. dem Träger gewählt werden. Normalerweise liegen diese zwischen 7:00 und 18:00, entsprechend ergeben sich die Arbeitszeiten. In vielen Einrichtungen gibt es bei einer Wochen-Arbeitszeit von 40 Stunden Früh-, Mittel- oder Spätschichten.

Pausen

Werden mit den Kolleginnen/Kollegen abgesprochen.

Schließzeiten bzw. Urlaub

Nicht alle, aber doch die meisten Kitas haben feste Schließzeiten, zu denen die gesamte Belegschaft Urlaub nimmt. Zumeist sind das 2-3 Wochen im August/September und 2 Wochen über Weihnachten/Neujahr. Der restliche Urlaub wird in Absprache mit der Leitung der Kita genommen. In der Regel gibt es je nach Kita 25-30 Tage Urlaub.

Einige Einrichtungen gewähren pro Jahr eine bestimmte Anzahl Tage an Fortbildungsurlaub.
Verschiedene Institute/Akademien bieten Fortbildungen zum BEP und generell für pädagogische Fachkräfte zu verschiedenen Themen an.

Pädagogik

Beinahe jeder Kita in Bayern liegt der BEP zugrunde. Er bildet die Basis bezüglich Bild des Kindes, Bild der Pädagogik, Entwicklung des Kindes, Erziehungspartnerschaft (Beziehung Eltern – Betreuer) und einigem mehr. Hier finden Sie den BEP als Download.

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Basierend auf dem BEP gibt es unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte: Das können christlich-kirchliche sein ebenso wie reformpädagogische wie Montessori oder Waldorf, sprachliche in Form von Bilingualität oder Mehrsprachigkeit, musikalische, künstlerische, Sport-oder Bewegungskitas, Wald-und Naturkindergärten etc.

Manche Kindergärten arbeiten nach dem ‚teiloffenen‘ oder ‚offenen‘ Konzept.

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Verdienst

Die meisten Träger bezahlen nach TvöD – dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Einige orientieren sich daran, einige zahlen außertariflich. Wichtig ist hierfür die Eingruppierung, diese geschieht nach Ausbildung und Berufserfahrung. Als Einstiegsgehalt erhält eine Erzieherin/Fachkraft ohne Erfahrung demnach ca. 2.900,-€, eine Kinderpflegerin ca. 2.600,-€. Dazu kommen gegebenenfalls Zulagen.

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Viele Einrichtungen gewähren Fortbildungszuschüsse in unterschiedliche Höhe. Einige bezuschussen die Fahrtkosten beim öffentlichen Verkehr oder ähnliches. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind je nach Träger unterschiedlich.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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